Bei Neu- und Umbaumaßnahmen inklusive Altlasten- und Asbestsanierung in den Bereichen Hoch-, Tief-, Industrie- und Ingenieurbau stellen wir den erforderlichen SiGeKo für die Planungs- und Ausführungsphase. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Koordination der am Bau beteiligten Firmen, legen wir großen Wert auf einen optimalen Baufortschritt.
Mit der Erstellung der Vorankündigung und des SiGe-Plans oder auch der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk nach Baustellenverordnung unterstützen wir einen reibungslosen und wirtschaftlichen Bauablauf.
Die vorausschauende Planung kontrollieren wir während der Ausführung durch Baustellenbegehungen inklusive schriftlicher und bildlicher Dokumentation.
Zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Baustelleneinrichtungsplänen, Flucht- und Rettungsplänen für die Ausführungsphase, Notfallkonzepte oder auch der Baustellenordnung nehmen wir gerne für Sie wahr.
Im Bereich des Brandschutzes unterstützen wir Sie durch die Erstellung der Brandschutzordnung, Alarm-, Feuerwehr sowie Flucht- und Rettungspläne oder auch Laufkarten angepasst an Ihr Unternehmen. Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter kompetent zum Thema Brandschutz. Auch führen wir die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023 inklusive praktischer Löschübung für Sie durch. Betriebsbegehungen und die Wahrnehmung der Funktion des Brandschutzbeauftragten gehören ebenfalls zu unserem Portfolio.
Wir stellen für Ihren Verband, Ihre Stadt oder Ihren Betrieb die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder bieten Ihnen kompetente Beratung in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Dabei arbeiten wir nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und nehmen an ASA-Sitzungen teil. In den folgenden Bereichen sind wir für Sie tätig:
Planungen von Ingenieurbauwerken in der Abwasserreinigung und –behandlung sowie im Hoch- und Tiefbau erfolgen in der Regel nach dem Leistungsbild der HOAI. Oft werden und können durch die beteiligten Fachingenieure nicht alle betriebsbedingten und erforderlichen Arbeitsfreiräume erfasst und damit in der Planung berücksichtigt werden. Zudem werden verfahrenstechnische Zusammenhänge unter dem Aspekt der gültigen Arbeitsstättenrichtlinie auf Basis der Arbeitsstättenverordnungen betrachtet, um spätere Umbaumaßnahmen bei der Neuerstellung von Anlagen oder auch Umbauten schon im Vorfeld zu vermeiden. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Planung bzw. überprüfen vorliegende Planungen in Bezug auf die Aspekte der Arbeitssicherheit.
Unsere Fachleute in der Abteilung Arbeitssicherheit der DAR bieten Ihnen die Durchführung von Fachvorträgen sowie Schulungen, lnformationsveranstaltungen und Unterweisungen von Betriebspersonal gerne an. Hierbei sind Inhouse-Schulungen oder auch Schulungen in unserem Hause möglich. Unsere Experten sind zudem bei der DWA als Fachreferenten tätig.
Folgende sicherheitstechnischen Unterlagen erstellen wir für Sie:
mit Schulungen und Unterweisungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Betriebsstörungen.
mit Darstellung der Räumlichkeiten, Notausgänge, Fluchtwege, Standorte Feuerlöscher, Sammelplätze im Alarmfall, Standorte von Chemikalien und notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtungen.
mit den erforderlichen Sicherheitsdatenblättern mit Gefahrendarstellung, notwendigen Schutz- und Gegenmaßnahmen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
mit Ausweisung der anlagenspezifischen Ex-Schutz-Zonen auf Grundlage der Kenntnisse von betriebs- und verfahrenstechnischen Vorgängen.
mit Zusammenstellung der für die Bewertung von Ex-Zonen wichtigen Unterlagen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
mit Analyse arbeitsplatzbezogener oder tätigkeitsbezogener Gefährdungen und Darstellung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes an den Arbeitsplätzen auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Biostoffverordnung.
mit Bestandsaufnahme der im Anlagenbetrieb verwendeten Gefahrstoffe unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Stoffbezeichnung, Einstufung, Angaben der Mengen und Darstellung des Arbeitsbereiches einschließlich einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze und -bereiche.
entsprechend den Forderungen der Baugenehmigungsbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Feuerwehr, mit bau- und sicherheitstechnischen Angaben sowie Darstellung von besonderen Gefahrenpunkten wie feuergefährlichen, explosionsgefährlichen, biologischen, radioaktiven Stoffen und Hochspannungsanlagen.
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Thomas Hanfler
Fon: +49 611 36096-0
Fax: +49 611 36096-12
Mail: thomas.hanfler@dar.de